- Der Spieleanhänger wird nach Terminabsprache von Ihnen (Entleiher/Entleiherin) abgeholt und zurückgebracht.
- Die Übergabe des Schlüssels findet vor Ort durch eine ehrenamtliche Mitarbeiterin des Kinderschutzbundes statt.
- Sie haften für verloren gegangene sowie beschädigte oder zerstörte Gegenstände. Bei Verlust und / oder Beschädigung sorgen Sie für entsprechenden Ersatz.
- Sie verpflichten sich, für die Betreuung des Spielanhängers verantwortungsbewusstes Personal einzusetzen und die Kinder beim Spiel anzuleiten und zu beaufsichtigen.
- Eine Erste Hilfe Ausstattung sowie aktuelle Erste Hilfe Kenntnisse wird empfohlen!
- Der Kinderschutzbund übernimmt keine Haftung für Personen- und Sachschäden, die im Umgang mit den Spielgeräten, Materialien oder dem Anhänger entstehen.
- Sie sind für einen gültigen Führerschein – Klasse 3 (alt) bzw. Klasse BE (neu) – zum Transport des Hängers verantwortlich.
- Das Zugfahrzeug muss für eine Anhängerlast von mindestens 1300 kg zugelassen sein (siehe Eintrag im Fahrzeugschein unter Punkt O.2: technisch zulässige Anhängerlast gebremst). 13-Pol-Stecker!
- Der Anhänger ist vollkaskoversichert, die Selbstbeteiligung beträgt 150,00 EURO.
- Für Schäden, die am Anhänger verursacht werden, haftet der Schadensverursacher, der auch durch Schäden verursachte Höherstufungen in der Versicherung trägt. Schäden sind unverzüglich dem Vermieter zu melden.
- Bei Nichtmeldung liegt die Beweislast bezüglich der Verursachung beim Entleiher, der Entleiherin.